Musik-KI und Recht: Darf man KI-Songs aus Suno oder Udio professionell nutzen?

Jetzt ist es also so weit: KI kann nun auch singen. GenAI-Tools zur Musikerstellung wie Suno oder Udio haben inzwischen eine Qualität erreicht, die künstlich generierte Songs kaum mehr von menschlichen unterscheidbar macht. Damit entstehen auch professionelle Use Cases. Wer Musik-KI nutzt, sollte allerdings verschiedene juristische Aspekte kennen.
- KI zur Musikerstellung sicher nutzen: mögliche Fallstricke in den AGB der Tool-Anbieter
- Das gilt für Urheber- und Nutzungsrechte
- Persönlichkeits- und Markenrechte – ein heikles Terrain bei KI-Musik
- Was der AI Act mit Musik-KI zu tun hat
Wir erstellen für verschiedene Kunden KI-Songs, etwa für interne oder externe Veranstaltungen, oder um Produkt- oder Corporate News auf zukunftsweisende Art zu kommunizieren. Dieser Song hier ist beispielsweise für einen Energieanbieter entstanden, der seine Mitarbeitenden damit bei einer Firmenveranstaltung überrascht hat. Hören Sie einmal rein.
Für eine Versicherung haben wir die neue Unternehmensstrategie auf augenzwinkernde Art in einem Deutsch-Pop-Song verarbeitet und für einen Logistik-Kunden das wichtigste Jahresevent mit passender KI-Musik mit Ohrwurm-Potenzial unterfüttert. Die Qualität der Songs ist, die richtigen Tools und die nötige dramaturgische sowie musikalische Kompetenz vorausgesetzt, so gut, dass man sie kaum mehr von echter Musik unterscheiden kann.
Aber darf man einen Popsong, der klingt, als könnte er auch von Andreas Bourani oder Max Giesinger sein, oder eine Ballade, die auch von Take That stammen könnte, überhaupt professionell nutzen?
Hier sind vier Aspekte wichtig:
- die AGB der Tool-Anbieter
- Urheber- und damit verbundenen Nutzungsrechte
- Persönlichkeits- und Markenrechte
- der AI Act
KI zur Musikerstellung sicher nutzen: mögliche Fallstricke in den AGB der Tool-Anbieter
Die ABG der Tool-Anbieter sind die erste Hürde: Suno beispielsweise – das Tool, mit dem wir am meisten arbeiten – gewährt in der kostenlosen Version nur das Recht zur nicht-kommerziellen Nutzung: „…Unless otherwise expressly authorized herein or in the Service, you agree not to display, distribute, license, perform, publish, (…) and Output, for any commercial purposes“, heißt es unter suno.com/terms.
Kommerzielle Nutzung ist, vereinfacht gesagt, jede Form der Nutzung, die den Zwecken einer kommerziell arbeitenden Organisation dient.
Wichtig: Kommerzielle Nutzung setzt nicht voraus, dass man mit dem Produkt oder der Leistung umgehend Geld verdient. Auch eine Nutzung zur Untermalung von Social Media Posts, die erst einmal nur Aufmerksamkeit und Sympathie schaffen sollen, ist in aller Regel kommerziell.
Wie bei vielen Tools üblich, kann man jedoch das Recht zur kommerziellen Nutzung auch in Suno erwerben. Das ist mit „Expressly authorized“ gemeint. Dafür muss man den kostenpflichtigen Pro- oder Premium-Plan abschließen und hat dann „gewerbliche Nutzungsrechte für Songs, die während des Abonnements aufgenommen wurden“. Ein nachträglicher Umstieg auf einen kostenpflichtigen Plan hilft also nichts. Zugleich muss man das kostenpflichtige Abo nicht während der ganzen Nutzung des Songs weiterlaufen lassen. Es reicht, wenn man zum Zeitpunkt der Produktion zahlender Kunde gewesen ist.
Udio hingegen erlaubt in seinen AGB aktuell die kommerzielle Nutzung auch in der kostenlosen Version. Wichtig ist also auf jeden Fall, die Nutzungsbedingungen genau zu lesen und auch immer wieder zu kontrollieren, da die Tool-Anbieter sie jederzeit ändern können.
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Das gilt für Urheber- und damit verbundenen Nutzungsrechte
Wenn Sie die AGB geprüft haben, sind das zweite wichtige Thema bei KI zur Musikerstellung die Urheber- und damit verbundenen Nutzungsrechte.
KI-Tools können kein Urheberrecht beanspruchen, da nur „persönliche geistige Schöpfungen“ laut Urheberrechtsgesetz (§2) geschützte Werke sein können. Von Maschinen geschaffenen Ergebnisse fallen also nicht darunter.
Allerdings geht damit das Urheberrecht nicht automatisch an Sie als Nutzer der Plattform und Ersteller des KI-Songs über, vielmehr ist so ein „Werk“ gemeinfrei und könnte von jedermann frei genutzt werden. Solange Ihnen das egal ist, etwa weil Sie den Song nur einmalig brauchen, können Sie die Einschränkung ignorieren. Wollen Sie einen KI-Song (genauso wie jedes andere KI-Produkt) hingegen dauerhaft nutzen – etwa in Werbung – sollten Sie Ihre Urheberschaft nachweisen können.
Das gilt übrigens auch für Dienstleister wie Agenturen: Damit sie einem Kunden Lizenzen, also exklusive Nutzungsrechte übertragen können, müssten Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Ihr Song ein aus juristischer Sicht schützenswertes Werk ist.
Die nötige „Schöpfungshöhe“ ist bei KI-Musik schwer zu erreichen, zumindest was allein den Beat angeht. Denn den erzeugen Tools wie Udio oder Suno ja selbst, wir Menschen machen nur ein paar stilistische oder Genre-Vorgaben.
Anders sieht es bei den Lyrics aus: Wenn Sie diese selbst erstellen, haben Sie daran ein Urheberrecht und damit verbunden auch exklusive Nutzungsrechte. Nutzen Sie zum Beispiel ChatGPT für die Erstellung, gerät dieses Recht allerdings schnell wieder ins Wanken, da hier dann die KI schnell der Urheber ist. Wenn Sie also Chatbots einsetzen, dokumentieren Sie zumindest Prompts und Iterationen – um im Streitfall Ihren menschlichen Beitrag belegen zu können.

Persönlichkeits- und Markenrechte – ein heikles Terrain bei KI-Musik
Die meisten KI-Songs, die wir gelungen finden, gefallen uns, weil sie Assoziationen zu „echter“ Musik bieten. „Das klingt ja 1:1 so wie Johannes Oerding“, sagte ein Kunde neulich, als er „seinen“ Song zum ersten Mal hörte. Und fragte direkt hinterher, ob das denn überhaupt zulässig wäre, oder ob man damit die Persönlichkeitsrechte des Künstlers verletzte.
Tatsächlich sind Persönlichkeits- und Markenrechte ein heikles Terrain bei KI-Musik.
Generell gilt: Der Stil eines Werkes ist nicht zu schützen. Musik, die stilistisch an einen Künstler erinnert, darf man also trotzdem produzieren und nutzen. Wenn es jedoch nicht mehr nur ein „Song, der klingt wie XYZ” ist, sondern einer, der in Lyrics und Beat weitgehend einem existenten Song entspricht, dann ist es kein Stil mehr, sondern ein Plagiat. Es gibt keine genaue Vorgabe, wie viel Noten oder wie viel Prozent eines Textes übereinstimmen dürfen. Zu letzterem ist zu sagen, dass mehr als ein kopierter Vers am Stück im Zweifel bereits auffällig sein dürfte. Zumindest dann, wenn auch noch der Sound Ähnlichkeiten aufweist.
Auch hier gibt es aber wieder, zumindest in Deutschland, Ausnahmen – und zwar durch das „postmortale Persönlichkeitsrecht“. Es betrifft die Dauer eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod eines Menschen hinaus und nimmt eine Sonderrolle ein: Denn es erlischt, übrigens gleichzeitig mit dem Urheberrecht am Werk, erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Wenn Sie also heute Beethoven-Symphonien von Suno oder Udio nachbauen ließen, müssten Sie nicht fürchten, dass die Nachfahren des Komponisten Ihnen mit Klage drohen.
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Was der AI Act mit Musik-KI zu tun hat
Das KI-Gesetz der Europäischen Union, kurz AI Act, widmet sich nicht speziell der Musik-KI. Es gibt jedoch in seinem risikobasierten Ansatz vor, was wir tun müssen, wenn wir Tools aus dem Bereich generative KI einsetzen. Und eine dieser Vorgaben ist, allerdings erst ab August 2026, dass KI-Werke als solche gekennzeichnet sein müssen. Wenn Sie also ein Lied ausschließlich mit Musik erstellen, muss am oder im Song der Hinweis kommen, dass es aus Suno, Udio oder anderen Tools stammt. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für alle Content-Gattungen.
Fazit: Die Nutzung von Musik-KI wie Suno oder Udio ist per se legal, solange Sie nicht gegen eine oder mehrere der oben stehenden Rechtsvorgaben verstoßen. Rechtlich korrekt produziert und eingesetzt, sind KI-Songs allerdings ein sehr innovatives und neugierig machendes Asset – insofern: Legen Sie los – aus den diversen Musikprojekten wissen wir, dass KI-Musik noch ein echtes Wow-Erlebnis darstellt.
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Johannes Priewich
KI-Berater und Content Strategy Lead
Bildquelle: Midjourney/Disruptive