GenAI und Urheberrecht – das sollten Sie wissen:
Mit der rasanten Entwicklung von Generativer KI stehen klassische Konzepte des Urheberrechts vor neuen Herausforderungen. Wann wird ein Werk schutzwürdig? Und was passiert, wenn es nicht von Menschen, sondern von Maschinen geschaffen wurde? Die „Schöpfungshöhe“, das zentrale Kriterium für urheberrechtlichen Schutz, steht dabei aktuell im Mittelpunkt der Diskussion. In diesem Blog erfahren Sie, warum das Thema GenAI und Urheberrecht für Unternehmen, Kreative und die Rechtswelt immer relevanter wird – und welche Fragen dabei aufkommen.
Der Begriff ist nicht neu, und trotzdem ist er den meisten von uns vermutlich selten so oft begegnet, wie aktuell: Die Schöpfungshöhe ist ein zentrales Kriterium im Urheberrecht, das darüber entscheidet, ob eine Leistung als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt oder – noch ein Fachwort – „gemeinfrei“ ist, also für jedermann nutzbar. Sie grenzt schutzwürdige Werken von Leistungen ab, die keine ausreichende Individualität oder Originalität aufweisen und somit nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen.
Hintergrund: das Konzept der Schöpfungshöhe kurz erklärt
In vielen Ländern wird die Schwelle zur Schutzwürdigkeit über die Begriffe Individualität oder Originalität definiert. Im deutschen Urheberrecht entstand das Konzept, damals Gestaltungshöhe genannt, in den 1920er Jahren, inspiriert vom Patentrecht. Die Gestaltungshöhe wurde zunächst in der angewandten Kunst genutzt, um zwischen Urheberrecht und Gebrauchsmusterschutz abzugrenzen, später jedoch auf alle Werkarten ausgeweitet. Heute definiert die Schöpfungshöhe die Untergrenze für den Urheberrechtsschutz, abhängig von der jeweiligen Werkart.
Schöpfungshöhe bei Generativer KI und Chatbots
Die Frage der Schöpfungshöhe gewinnt im Kontext von Generativer KI (GenAI) und Chatbots neue Bedeutung. Da KI-gestützte Tools Inhalte auf Basis vorhandener Daten generieren, stellen sich folgende rechtliche Fragen:
- Originalität und Individualität: Inhalte, die von GenAI erstellt werden, basieren auf maschineller Verarbeitung von Trainingsdaten. Sie sind oft nicht das Ergebnis eines individuellen kreativen Schaffensprozesses, wie es das Urheberrecht traditionell verlangt. Daher ist es fraglich, ob sie die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.
- Urheberrechtliche Schutzfähigkeit: In vielen Rechtsordnungen werden KI-generierte Inhalte als nicht schutzfähig angesehen, da keine natürliche Person als Urheber benannt werden kann. Die deutsche Rechtsprechung verlangt einen sogenannten menschlichen Schaffensakt, um die Anforderungen an Individualität und Originalität zu erfüllen. Rein algorithmisch generierte Werke erreichen diese Schwelle in der Regel nicht.
- Urheberschaft und Haftung: KI-Inhalte können durch die Person geschützt werden, die die KI kreativ gesteuert oder die schöpferischen Vorgaben gemacht hat. Dies setzt jedoch eine wesentliche menschliche Mitwirkung voraus. Beispielsweise können, so zumindest die Auffassung vieler Jurist:innen, ausführliche und kreative Prompts eine so hohe Schöpfungshöhe haben, dass anschließend auch das Werk urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Es geht also um eine klare menschliche (Mit)-Urheberschaft – ohne diese verbleiben KI-generierte Inhalte im Bereich der Gemeinfreiheit.
Fazit: Die Schöpfungshöhe bleibt ein unverzichtbares Kriterium, um den Schutzumfang des Urheberrechts zu definieren. Bei Generativer KI stehen rechtliche Systeme weltweit vor der Herausforderung, traditionelle Konzepte an technologische Entwicklungen anzupassen. Solange der menschliche Einfluss auf den kreativen Prozess nicht nachweisbar ist, dürfte KI-generierten Inhalten der Urheberrechtsschutz meist verwehrt bleiben.
So sichern Sie sich in puncto GenAI und Urheberrecht ab:
Um rechtliche Unsicherheiten bei KI-generierten Inhalten zu vermeiden, sollten Sie daher ein paar Regeln beachten:
- Wenn Ihnen ein Urheberrecht auf einen mit KI erstellten Content wichtig ist, dokumentieren Sie den kreativen Prozess und Ihren Einfluss auf die Entstehung des Werks. Das erleichtert es im Zweifel, Ansprüche zu untermauern.
- Prüfen Sie die Lizenzbedingungen der eingesetzten KI-Tools, insbesondere hinsichtlich der Nutzung und Weiterverwendung generierter Inhalte. Selbst wenn Sie ein Urheberrecht haben, heißt das bei vielen Tools nicht, dass Sie ein exklusives Nutzungsrecht haben.
- Vorsicht, wenn Sie Inhalte weiterlizenzieren wollen: Da die Urheberrechtsfrage oft vage ist und die Nutzungsrechte selten exklusiv sind, können Sie in der Regel auch nur begrenzte Rechte an Ihre Kund:innen weitergeben.
- Ganz wichtig auch: Stellen Sie sicher, dass Sie selbst keine Urheberrechte verletzen, wenn Sie mit KI arbeiten. Wichtig sind außerdem Persönlichkeitsrecht und Markenrecht.
Generell gilt: Die rechtlichen Bedingungen beim Einsatz von Generativer KI entwickeln sich aktuell ähnlich schnell wie die Technologie selbst. Mit dem AI Act wird nochmals eine ganz neue Gesetzgebung relevant – was daraus für Unternehmen folgt, lesen Sie hier. GenAI und Urheberrecht ist dabei eines der aktuell am meisten diskutierten Themen. Folgen Sie uns auf LinkedIn oder abonnieren Sie, um monatlich kostenlos auf dem Laufenden zu bleiben, einfach unseren Newsletter 👇
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Die in diesem Blogpost enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert, stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Für event. Nachteile, die aus ihrer Nutzung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Für konkrete Fragen oder rechtliche Unsicherheiten zu Urheberrecht und KI empfehlen wir, eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei anzusprechen.