Symbolbild zum Thema EmpCo-Check

EmpCo-Check: Nutzen Sie unsere neue Software

Wer im Marketing mit Begriffen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, bewegt sich ab dem 27. September 2026 auf rechtlich extrem dünnem Eis. Mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) schiebt der Gesetzgeber dem unüberprüfbaren Greenwashing endgültig einen Riegel vor. Ab Ende September drohen Abmahnungen. 

Unser KI-Tool ermöglicht eine automatisierte Prüfung Ihrer Website auf Risiken bei Green Claims, Siegeln und Umwelt-Statements. Zudem erhalten Sie zu kritischen Stellen passende Formulierungsvorschläge. Machen Sie hier für nur 39 € den EmpCo-Check.

Wie der Empco-Check funktioniert

Unser EmpCo-Checker ist eine webbasierte App, in der diverse AI Agents agieren. Sie scrollen Website-Inhalte der Domain, die Sie vorgegeben. Diese gleichen sie ab gegen einen im System hinterlegten Kriterienkatalog, welcher Art der Nachhaltigkeits- Kommunikation fortan unzulässig ist. 

Es scannt bis zu 500 Seiten Ihrer Domain auf potenziell kritische Stellen. Dabei analysiert es Texte von Bildern und Grafiken, Beschreibungstexte von Videos und auch sonstige Metadaten. In einem übersichtlichen Dashboard (unten) gibt es potenziell kritische Fundstellen nach einem Ampelsystem sortiert aus. 

Aufgrund der detaillierten Analyse kann das Durchsuchen von 500 URLs schon einmal 15 Minuten oder länger dauern. Der EmpCo-Check läuft im Hintergrund, auch wenn Sie das Tool schließen. Sie erhalten eine Notification, sobald ein Prozess abgeschlossen ist. 

EmpCo Dashboard

Welche Vorteile unser Empco-Checker bietet

  • Test von bis zu 500 URLs Ihrer Domain 
  • Anzeige potenzieller Risiken in einem übersichtlichen Dashboard
  • Formulierung alternativer Textvorschläge, mit denen Sie sofort eventuelle EmpCo-Risiken korrigieren können
  • Analyse von Siegeln und Bildern über Metadaten

Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch die Enterprise-Version des EmpCo-Tools zur Verfügung – mit deutlich erhöhtem Suchvolumen, Mehrsprachigkeit und beliebig vielen Suchdurchläufen. Bitte sprechen Sie uns an.

Wichtig: Die automatisierte Analyse des EmpCo-Tools dient der Risikoidentifikation und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. 

Warum die EmpCo-Richtlinie der EU ernst zu nehmen ist

Die Neuregelung ist kein zahnloser Tiger, sondern bringt drastische Strafen und strikte Verbote mit sich. Unternehmen müssen ihre gesamte B2C-Kommunikation und Produktkennzeichnung sofort auf den Prüfstand stellen.

Die EmpCo-Richtlinie wird in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Das bedeutet für Unternehmen im Ernstfall:

  • Bei systematischen, grenzüberschreitenden Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 % des jährlichen Gesamtumsatzes.
  • Mitbewerber sowie Verbraucherschutzverbände erhalten eine scharfe rechtliche Waffe. Verstöße können sofort mittels kostenpflichtiger Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen und Unterlassungsklagen abgestraft werden.
  • Keine Gnadenfrist für Altbestände: Es gibt keine Abverkaufsfristen für den Handel. Produkte mit alten, nicht richtlinienkonformen Verpackungen müssen am Stichtag aus den Regalen verschwinden – andernfalls sind sie sofort abmahnfähig.

Die Richtlinie erweitert die Liste der per se unzulässigen Geschäftspraktiken um konkrete Verbote, die bisher gängige Marketingpraxis waren:

  • Das Aus für „klimaneutral“ durch Kompensation: Werbeaussagen, die behaupten, ein Produkt oder Unternehmen habe reduzierte oder neutrale Umweltauswirkungen, weil CO₂-Zertifikate zugekauft wurden, sind strikt verboten.
  • Pauschale Öko-Floskeln ohne Beleg: Begriffe wie „nachhaltig“, „öko“, „bewusst“ oder „umweltschonend“ dürfen nicht mehr ohne den Nachweis einer nachweisbar herausragenden Umweltleistung verwendet werden.
  • Strenge Hürden für Zukunftsversprechen: Claims wie „Klimaneutral bis 2030“ sind nur noch zulässig, wenn ein konkreter, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan vorliegt, dessen Fortschritte regelmäßig von unabhängigen, externen Prüfern verifiziert werden.
  • Verbot eigener „Fantasie-Siegel“: Unternehmenseigene Nachhaltigkeitslabel ohne unabhängige Prüfung fliegen aus dem Rennen. Erlaubt sind nur noch Siegel, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder staatlich zugelassen sind.

Die Zeiten, in denen Nachhaltigkeit ein nettes, weiches Marketing-Gadget war, sind vorbei. Ab dem Stichtag wird Umweltschutz zur harten, einklagbaren Produkteigenschaft. 

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